![]() |
KBW |
| 18. September 2000 |
Planungsunterlagen können eingesehen werden
|
Die Planungsunterlagen können im Rathaus vom 19.09. bis 18.10.2000 eingesehen
werden. Mit großem Presserummel (siehe Rhein-Sieg-Anzeiger und Rhein-Sieg-Rundschau vom 31.08.2000 und Korrektur) sind die Pläne dem Regierungspräsidenten übergeben worden. Alle Presseberichte beinhalten folgende wichtige Aussagen: Die letzte Aussage geht allerdings von einer unrealistischen Annahme aus! Der Aussage von Bürgermeister Esser muß entgegengehalten werden, daß die Berechnungen der beauftragten Ingenieure nur dann keine Grundwasserbelastung ergeben, wenn ein Hochwasser von der exakten Höhe und Dauer (!) wie 1995 eintritt. Somit ist das Becken für Köln wertlos, eine Grundwasserbelastung dürfte für Ihr Grundstück nach den Berechnungen des Ingenieurbüros nicht eintreten. In diesem definierten Fall laufen allerdings nur ca. 350.000 Kubikmeter Wasser in das Becken; das sind weniger als 8% des Gesamtfüllungsvermögen von 4.5000.000 Kubikmeter. Sollte ein zukünftiges Hochwasser zwar dieselbe Höhe wie 1995 haben, aber länger andauern, so wird das Becken volllaufen und in einigen Bereichen von Lülsdorf das Grundwasser bis zu einem Meter hoch auf der Straße (Bereich Steinstraße, Uhlandstraße am geplanten Reiterhof) stehen. Es dürfte nämlich unbestritten sein, daß durch den zwischenzeitlich
verbesserten Hochwasserschutz (höhere Mauern) von Bonn-Beuel bis
Niederkassel-Rheidt zukünftige Hochwässer schneller kommen
können und dann höher sein werden. Dies haben wir dem Rat der Stadt Niederkassel vor Beschlußfassung vorgehalten; der Rat hat unseren Bürgerantrag in der öffentlichen Sitzung noch nicht einmal eines Wortes gewürdigt. Wir schlagen Ihnen vor, daß Sie sich persönlich im Rathaus noch vor dem 18. Oktober 2000 über die geplanten Maßnahmen informieren und die Unterlagen einsehen, prüfen und auf Schwachpunkte durchsehen. Schwachpunkte können sein, daß
Ihre Einwendungen gegen das Retentionsbecken können Sie direkt
vor Ort zu Protokoll geben oder aber bis spätestens 15.11.2000 schriftlich
im Rathaus oder beim Regierungspräsidenten (RP) einreichen. Weiterhin schlagen wir vor, sich schriftlich an Bürgermeister Esser
zu wenden und sich von ihm schriftlich bestätigen zu lassen, daß für
Ihr Grundstück - entsprechend der Aussagen in der Presse - im Falle eines
Hochwassers nicht mit einer Grundwassergefährdung zu rechnen ist. Ihre KBW V.i.S.P. Josef Schaap, Uwe Olufs, 53859 Niederkassel, Bachstraße 70 - 72 Ergänzung: [25.01.2001]Während eines Gesprächs mit Herrn BM Esser ergab sich, daß
dieser über die "Musterbrief-Aktion" sehr verärgert
war, da nach seiner Ansicht nach die Presse seine Aussagen unvollständig
wiedergegeben hat. Es stellte sich heraus, daß ihm die Korrektur
der Rhein-Sieg-Rundschau nicht bekannt war. |
|
| Dokument: http://kbw.olufs.com/hochwasser9.shtml | Letzte Änderung: 18.05.2006 |