KBW - Konzertierte Buergerbewegung Luelsdorf-Ranzel-Langel

KBW
Bachstraße 72
53859 Niederkassel
Tel: 02208-1793
FAX: 02208-909455
eMail: hochwasser@olufs.com

03.April 2000

Antrag an Bauauschuß


 

Rat der Stadt Niederkassel
-Bauausschuß-
53859 Niederkassel

Bauausschußsitzung 5.4.2000
Thema: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Retentionsraum Langeler Bogen
hier: Bürgerantrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die Vorstellung des Planungsstandes zum Planfeststellungsverfahren "Retentionsraum Langeler Bogen" durch die Stadt Niederkassel und die beauftragten Ingenieure am 28.03.2000 zeigte, daß Zielvorgabe ist, den Ratsbeschluß vom 17.07.1997 und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte Köln und Niederkassel vom 23.11.1997 restriktiv und somit zum Nachteil der unmittelbar betroffenen Bevölkerung auszulegen.

Die entscheidende Passage des damaligen Ratschlusses lautet:
... wenn durch den Bau und Flutung des Polders für die Wohn- und Siedlungsbereiche Lülsdorf / Ranzel keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation eintritt.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sagt aus:
§1 (2): "Danach darf es zu keiner höheren Grundwasserbelastung der Anrainer des Retentionsraumes kommen als im Fall des Rheinhochwassers des Jahres 1995, für das der Pegelstand 10,69 m Kölner Pegel (KP) zugrundegelegt wird."

Die Planer und die Städte Köln und Niederkassel interpretieren die Zitate offensichtlich so, daß die Planungen danach auszurichten sind, daß durch den Betrieb des Retentionsraumes keine höhere Grundwasserbelastung im zukünftigen Fall BHW50 eintreten darf, als es bei identischen Verhältnissen aus 1995 eingetreten war.

Die am 28.3.2000 wenig überzeugenden Planer haben ein Rechenmodell aufgestellt, daß im Fall BHW50 (Rheinhochstand 49,70 m) der Hochwasserstand innerhalb des Retentionsraumes nur 47,10 m NN betragen wird.
Der im Retentionsraum um 2,60 m niedrigere Hochwasserstand soll dadurch eintreten, daß durch die Einlaufsöffnungen in Lülsdorf und Langel maximal 300.000 m³ einfließen können und somit bis zum Abflachen der Hochwasserwelle nur die tiefsten Stellen im Retentionsraum bis zum Deichfuß volllaufen.

Aufgrund dieses Rechenmodells wird die Folgerung getroffen, daß im Fall BHW50 keine höhere Grundwasserbelastung für Lülsdorf / Ranzel eintreten wird.

Indes können der Ratsbeschluß und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch so (wörtlich) ausgelegt werden, nämlich, daß die Lülsdorfer Bevölkerung vor jedem Grundwasser zu schützen sei.
Diese Auffassung kann erhärtend auch aus der dem Ratsbeschluß vorangegangenen Debatte entnommen werden, in der nämlich die Ratsherren Umschlag (CDU) und Schulz (SPD) mit Zustimmung aller Ratsherren (nicht jedoch des Ersten Beigeordneten Schlimbach) ausriefen (!):

"Wir fordern: Kein Wasser in Lülsdorfs Kellern".

Diese allumfassende Interpretation wird allerdings technisch und finanziell nicht umsetzbar sein.

Eine einschränkende Auslegung dahingehend, daß die Ratsherren Ihren Beschluß in dem Sinn getroffen haben, daß die Forderung nach "keiner Grundwasserbelastung" soweit zu sehen ist, wie der alte Deich ohne Scharten an Hoch- und Grundwasserschutz bietet, kommt den möglichen Gegebenheiten nahe.

Diese Auslegung bedeutet, daß noch Berechnungen anzustellen sind, die die Grundwasserbelastung bei geringfügig höheren Hochwassern als BHW50 ausweisen; es genügen nämlich nur wenige Zentimeter mehr als 1995 und der Retentionsraum läuft an der tiefsten Stelle am Deichfuß bis zu 2,50 m hoch voll, was zu hohen Grundwasserständen oberhalb der Geländeoberfläche auf der Luftseite des Deichs führt.
[Ein auch nur ein Zentimeter höheres Hochwasser als BHW50 erfüllt wörtlich allerdings nicht die Prämisse: Stand BHW50. Die Einschränkung auf 10,69 m KP ist allerdings im Ratsbeschluß nicht enthalten, sondern erstmals im öffentlich-rechtlichen Vertrag Köln-Niederkassel.]

Derselbe Effekt tritt aber auch, wenn das Hochwasser mit exakt BHW50 einige Zeit länger andauert, als die Ingenieure für ihre Berechnung angenommen haben. In diesem Fall ist die Zulaufzeit in den fast leeren Retentionsraum höher, so daß höhere Hochwasserstände im Retentionsraum auftreten werden.

Bei diesem Zustand muß also von einer Grundwasserbelastung ausgegangen werden, die nach Ratsbeschluß nicht zulässig ist.

Die Vorplanungen des Ingenierbüros aus September 1999 gehen von einem theoretischen Ansteigen des Rheinpegels von 5 cm/Stunde aus; danach ergibt sich ein Zeitraum von (nur) 12 Stunden bis zur vollständigen Füllung des Retentionsraumes.

Berechnungen und Aussagen zu gleichbleibenden Hochwasserlage BHW50 sind bisher nicht angestellt worden.

Darüberhinaus sind die planerischen Aussagen, daß Pumpwerke (stationär oder mobil) nur zur Standsicherheit des Dammes vorgesehen sind, nicht vom Ratsbeschluß gedeckt. Außerdem sollen von den laut Planern auftretendem und über Gräben abzuführendem Grundwasser in Höhe von 4 m³/Sekunde weniger als 2 m³/Sekunde abgepumpt werden; dies bedeutet, daß aus Kostengründen eine für die Bevölkerung unzumutbare Oberflächengrunwasserbelastung auftreten kann.

Wir beantragen daher:

1. Der Bauausschuß legt eine Interpretation des Ratsbeschlusses vom 17.07.1997 dahingehend fest, als daß der Fall gemeint sei, der im Retentionsraum fiktiv einen Hochwasserstand exakt BHW50 annimmt.

2. Der Bauausschuß beschließt, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens solange zurückzustellen, bis Berechnungen und Aussagen zum dann auftretenden Grundwasser vorliegen und Möglichkeiten und Berechnungen zur Beseitigung dieses Grundwassers entsprechend dem Ratsbeschluß 17.07.1997 vorgestellt und in die Planungsunterlagen aufgenommen sind.

3. Der Bauausschuß beschließt, daß die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nur mit dem Zusatz beantragt wird, daß mobile Pumpen mit einer Mindestleistung von 4 m³/Sekunde angeschafft und im Bauhof der Stadt Niederkassel gelagert und gewartet werden.

Mit freundlichen Grüssen

Uwe Olufs

 

Preview zum Antrag (zum vergroessern bitte anklicken) Hier finden Sie ein Skizze zu unserem Antrag (ca. 97k)

 

 


Zurueck zum Index eMail
V.i.S.P.: Josef Schaap
53859 Niederkassel
Tel: 02208-1793
Fax: 02208-909455
eMail: hochwasser@olufs.com
Web: kbw.olufs.com

Dokument: http://kbw.olufs.com/hochwasser8.shtml Letzte Änderung: 18.05.2006