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Die Stadt Niederkassel stellt am 28.03.2000 um 19:00 Uhr in der Aula
des Kopernikusgymnasium den derzeitigen Planungsstand zum Planfeststellungsverfahren
des Hochwasserschutzes und des Ausbaus Retentionsraumes im Langeler Bogen
vor.
Danach soll der früher vorgestellte Plan in der Variante 2.1 leicht
modifiziert durchgeführt werden:
- Neubau eines Deiches nahezu parallel zur Bebauung in Lülsdorf mit
Schutz vor dem 200-jährigen Hochwasser (entspricht: ca. 50,91 m über
NN bzw. 11,90 m Kölner Pegel (KP)) [BHW200]
- Einfügen zweier Scharten in den bestehenden Altdeich zum Einlauf
des Hochwassers ab 10,64 m KP (ca. 49,70 m über NN) [6 cm unterhalb
BHW50 ] in den Retentionsraum
- Bau eines Wasserauslasses in Langel, der zugleich auch als Wassereinlaß
für die Bewässerung der Auenlandschaft und gezielten Befüllung des Retentionsraumes
bei bestimmten Hochwässern unterhalb BHW50
- Anlage von Entlastungsgräben zur Abführung des hinter dem Deich austretenden
Grundwassers und Abführung durch mobile Pumpanlagen. Diese Pumpanlagen
müßten im Ernstfall angemietet werden.
Nach Ansicht der von den Städten Köln und Niederkassel beauftragten Firmen
(TGU Koblenz) und Gutachtern ist durch das Heranführen des Hochwassers
an die Bebauung bis zum BHW50 dort nicht oder nur gering mit Grundwasserbeeinträchtigung
zu rechnen.
Weiter wird ausgeführt, daß ein Grundwasserschutz bei Hochwasser von BHW200
nicht erforderlich ist, da die betroffenen Gebiete dann auch ohnehin durch
das erhöhte Grundwasser stark betroffen seien.
Die Konzertierte Bürgerbewegung Lülsdorf, Ranzel, Langel (KBW) hält
die vorgestellten Planungsunterlagen für unzureichend, da erhebliche Gefahrenpotentiale
nicht untersucht, nicht angesprochen oder verharmlost werden.
- Eine Untersuchung, ob die Altdeponie der ehemaligen Feldmühle AG
an der Ranzeler Straße durch den bis 5 Meter ansteigenden Grundwasserspiegel
ausgespült werden kann, ist nicht erfolgt. Im Fall des Grundwasserkontakts
ist nämlich mit einer Vergiftung des Kölner Trinkwassers zu rechnen
[Trinkwasserbrunnen in unmittelbarer Nähe].
- Die Gutachten und Planungsunterlagen enthalten keine Aussagen über
einen Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Retentionsraumes bei
Hochwasser oberhalb von BHW50 bis zum BHW100, also der alten Deichhöhe.
Es ist nämlich damit zu rechnen, daß in Zukunft schneller ansteigende
und höhere Hochwässern auftreten, da ab Bonn bis zum Retentionsraum
der Hochwasserschutz an Rhein und Sieg verbessert (erhöht) wird. Dies
wird den häufigeren Betrieb des Retentionsraumes erforderlich
machen mit der Folge, daß die Grundwasserbelastung ansteigen wird
Die Grundwassersituation bei bestehendem Altdeich und BHW100
zeigt dieser Plan.
Die Grundwassersituation bei Betrieb des Retentionsraumes und BHW100
zeigt dieser Plan.
- Die Stadt Niederkassel hat bei Spitzley & Jossen ein "Kontrollgutachten"
zur Grundwassersituation erstellen lassen, das auf Anregung der KBW
auch der Grundwasserbelastung bei einem BHW100 nachgeht.
Dieses Gutachten zeigt, daß beim BHW100 allein durch den Betrieb des
Retentionsraumes der Grundwasserspiegel um bis zu 1,90 m höher
ansteigt, als ohne Betrieb.
Außerdem weisen Spitzley & Jossen nach, daß sie beim BHW200 mit bis
zu 75 cm höherer Grundwasserbelastung rechnen ist, als im Gutachten
TGU und in den Planungsunterlagen ausgewiesen. Die KBW ist erstaunt,
daß die Feststellungen von Spitzley & Jossen in den vorgestellten Planungsunterlagen
keinen Niederschlag gefunden haben.
- Die vorgestellten Planungsunterlagen sagen aus, daß durch den Betrieb
des Retentionsraumes, also dem Heranführen des Hochwassers an die Bebauung,
im Fall des BHW50 mit keiner Grundwasserbelastung zu rechnen ist.
Nach Ansicht der KBW kann dies nicht der Fall sein, denn das herangeführte
Hochwasser steht größtenteils mindestens bis zum Fuß, an einigen
Stellen aber auch bis zu 2,50 m oberhalb des Fußes des neuen
Deichs. Dies ist allerdings in den vorgelegten Plänen nicht ausgewiesen.
Bei nur 1,20 m höheren Hochwassern kommen dieselben Planer an einer
bestimmten Stelle des neuen Deichs aber zu der Erkenntnis, daß das Grundwasser
landseitig (also zur Bebauung hin) am Deich selbst bis zu 3,50 m
oberhalb der Geländeoberfläche steht und erst in 180 m Abstand vom
Deich geleändegleich ist. Warum wird die Analogie bei BHW50 nicht ausgewiesen?
- Ein Vergleich der bisher bekannten Planungsunterlagen zur Version
2.1 zu der jetzt vorgelegten Version zeigt auf, daß im Bereich
des geplanten Reiterhofes in Lülsdorf an der Uhlandstraße
der Deich um ca. 250 m zurückverlegt wurde.
Der Forderung der KBW, den Deich weiter von der Wohnbebauung zurückzuverlegen
sind die Planer nicht nachgekommen, da jeder Kubikmeter Hochwasser für
Köln wichtig sei.
Die KBW ist sehr erstaunt darüber, daß die schutzwürdigen
Interessen von bisher weder von Hochwasser noch Grundwasser betroffenen
Anliegern nicht berücksichtigt werden, wohl aber für kommerzielle
Interessen eine Deichverlegung problemlos möglich ist, damit der
geplante Reiterhof eine ausreichende Bodenfläche hat.
- Bisher keine Untersuchung hat sich mit den Grundwasserproblemen
in den tiefer gelegenen Gebieten von Ranzel und Langel auseinandergesetzt.
Auf Langeler Seite sind die bisherigen bekannten Planungen soweit verändert,
daß teilweise auf einen Deichbau verzichtet wurde und statt dessen das
Hochwasser bis an die ansteigenden Grundstücke herangeführt wird.
- In den Planungsunterlagen ist vorgesehen, daß zur Absenkung der Grundwasserbelastung
landseitig Entlastungsgräben gezogen werden, die das anfallende Grundwasser
zu einem Sammelbecken leiten. Die Gutachter glauben, daß eine Pumpleistung
von 4 m³/Sekunde erforderlich sein wird; die Planer selbst sehen
allerdings nur eine mobile Pumpstation mit einer Leistung von 1 m³/Sekunde
vor.
- Die KBW ist darüber erstaunt, daß offensichtlich aus Kostengründen
eine zu geringe Pumpleistung vorgesehen wird und somit in Kauf genommen
wird, daß die Schäden bei den bisher nicht vom Hochwasser betroffenen
Bürger ansteigen
Ebenfalls aus Kostengründen wird keine stationäre Pumpanlage
vorgesehen; die Betreiber des Retentionsraumes, nämlich die Städte Köln
und Niederkassel, gehen also bewußt zu Lasten der Bürger das Risiko
ein, daß im Ernstfall eine ausreichende Abpumpleistung nicht rechtzeitig
zur Verfügung steht.
- Die KBW verkennt nicht, daß durch hoch dimensionierte, stationäre
Pumpwerke die Kosten ansteigen werden. Diesen Kostenanstieg sollte aber
auch die angestrebte, wesentlich höhere Schadensminderung bei den Kölnern
gegen gerechnet werden
Nach einer Presseveröffentlichung aus 1998 (KStA 30.10.1998) rechnet
die Stadt Köln langfristig damit, daß durch den Betrieb von Retentionsräumen
Schäden in Köln in Höhe von ca. 6 Milliarden DM verhindert werden
können. Warum, so fragt die KBW, wird von der Bevölkerung im Langeler
Bogen Solidarität im Hochwasserschutz gefordert, in dem sie erstmals
unsichere Grundwasserbelastungen auf sich nehmen sollen, der Bevölkerung
selbst aber Solidarität verweigert wird, in dem nicht alle machbaren
Schutzmaßnahmen gegen das Grundwasser realisiert werden.
Die KBW fordert die beteiligten Städte auf, alle Planungsunterlagen
vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nochmals zu überarbeiten
und alle aufgezeigten Schwachpunkte einzuarbeiten.
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