KBW - Konzertierte Buergerbewegung Luelsdorf-Ranzel-Langel

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27. März 2000

Mängel in der Planung des Retentionsraums


Die Stadt Niederkassel stellt am 28.03.2000 um 19:00 Uhr in der Aula des Kopernikusgymnasium den derzeitigen Planungsstand zum Planfeststellungsverfahren des Hochwasserschutzes und des Ausbaus Retentionsraumes im Langeler Bogen vor.

Danach soll der früher vorgestellte Plan in der Variante 2.1 leicht modifiziert durchgeführt werden:

  • Neubau eines Deiches nahezu parallel zur Bebauung in Lülsdorf mit Schutz vor dem 200-jährigen Hochwasser (entspricht: ca. 50,91 m über NN bzw. 11,90 m Kölner Pegel (KP)) [BHW200]
  • Einfügen zweier Scharten in den bestehenden Altdeich zum Einlauf des Hochwassers ab 10,64 m KP (ca. 49,70 m über NN) [6 cm unterhalb BHW50 ] in den Retentionsraum
  • Bau eines Wasserauslasses in Langel, der zugleich auch als Wassereinlaß für die Bewässerung der Auenlandschaft und gezielten Befüllung des Retentionsraumes bei bestimmten Hochwässern unterhalb BHW50
  • Anlage von Entlastungsgräben zur Abführung des hinter dem Deich austretenden Grundwassers und Abführung durch mobile Pumpanlagen. Diese Pumpanlagen müßten im Ernstfall angemietet werden.

Nach Ansicht der von den Städten Köln und Niederkassel beauftragten Firmen (TGU Koblenz) und Gutachtern ist durch das Heranführen des Hochwassers an die Bebauung bis zum BHW50 dort nicht oder nur gering mit Grundwasserbeeinträchtigung zu rechnen.
Weiter wird ausgeführt, daß ein Grundwasserschutz bei Hochwasser von BHW200 nicht erforderlich ist, da die betroffenen Gebiete dann auch ohnehin durch das erhöhte Grundwasser stark betroffen seien.

Die Konzertierte Bürgerbewegung Lülsdorf, Ranzel, Langel (KBW) hält die vorgestellten Planungsunterlagen für unzureichend, da erhebliche Gefahrenpotentiale nicht untersucht, nicht angesprochen oder verharmlost werden.

  1. Eine Untersuchung, ob die Altdeponie der ehemaligen Feldmühle AG an der Ranzeler Straße durch den bis 5 Meter ansteigenden Grundwasserspiegel ausgespült werden kann, ist nicht erfolgt. Im Fall des Grundwasserkontakts ist nämlich mit einer Vergiftung des Kölner Trinkwassers zu rechnen [Trinkwasserbrunnen in unmittelbarer Nähe].

  2. Die Gutachten und Planungsunterlagen enthalten keine Aussagen über einen Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Retentionsraumes bei Hochwasser oberhalb von BHW50 bis zum BHW100, also der alten Deichhöhe.
    Es ist nämlich damit zu rechnen, daß in Zukunft schneller ansteigende und höhere Hochwässern auftreten, da ab Bonn bis zum Retentionsraum der Hochwasserschutz an Rhein und Sieg verbessert (erhöht) wird. Dies wird den häufigeren Betrieb des Retentionsraumes erforderlich machen mit der Folge, daß die Grundwasserbelastung ansteigen wird

    Die Grundwassersituation bei bestehendem Altdeich und BHW100 zeigt dieser Plan.

    Die Grundwassersituation bei Betrieb des Retentionsraumes und BHW100 zeigt dieser Plan.

  3. Die Stadt Niederkassel hat bei Spitzley & Jossen ein "Kontrollgutachten" zur Grundwassersituation erstellen lassen, das auf Anregung der KBW auch der Grundwasserbelastung bei einem BHW100 nachgeht.
    Dieses Gutachten zeigt, daß beim BHW100 allein durch den Betrieb des Retentionsraumes der Grundwasserspiegel um bis zu 1,90 m höher ansteigt, als ohne Betrieb.
    Außerdem weisen Spitzley & Jossen nach, daß sie beim BHW200 mit bis zu 75 cm höherer Grundwasserbelastung rechnen ist, als im Gutachten TGU und in den Planungsunterlagen ausgewiesen. Die KBW ist erstaunt, daß die Feststellungen von Spitzley & Jossen in den vorgestellten Planungsunterlagen keinen Niederschlag gefunden haben.

  4. Die vorgestellten Planungsunterlagen sagen aus, daß durch den Betrieb des Retentionsraumes, also dem Heranführen des Hochwassers an die Bebauung, im Fall des BHW50 mit keiner Grundwasserbelastung zu rechnen ist.
    Nach Ansicht der KBW kann dies nicht der Fall sein, denn das herangeführte Hochwasser steht größtenteils mindestens bis zum Fuß, an einigen Stellen aber auch bis zu 2,50 m oberhalb des Fußes des neuen Deichs. Dies ist allerdings in den vorgelegten Plänen nicht ausgewiesen. Bei nur 1,20 m höheren Hochwassern kommen dieselben Planer an einer bestimmten Stelle des neuen Deichs aber zu der Erkenntnis, daß das Grundwasser landseitig (also zur Bebauung hin) am Deich selbst bis zu 3,50 m oberhalb der Geländeoberfläche steht und erst in 180 m Abstand vom Deich geleändegleich ist. Warum wird die Analogie bei BHW50 nicht ausgewiesen?

  5. Ein Vergleich der bisher bekannten Planungsunterlagen zur Version 2.1 zu der jetzt vorgelegten Version zeigt auf, daß im Bereich des geplanten Reiterhofes in Lülsdorf an der Uhlandstraße der Deich um ca. 250 m zurückverlegt wurde.
    Der Forderung der KBW, den Deich weiter von der Wohnbebauung zurückzuverlegen sind die Planer nicht nachgekommen, da jeder Kubikmeter Hochwasser für Köln wichtig sei.
    Die KBW ist sehr erstaunt darüber, daß die schutzwürdigen Interessen von bisher weder von Hochwasser noch Grundwasser betroffenen Anliegern nicht berücksichtigt werden, wohl aber für kommerzielle Interessen eine Deichverlegung problemlos möglich ist, damit der geplante Reiterhof eine ausreichende Bodenfläche hat.

  6. Bisher keine Untersuchung hat sich mit den Grundwasserproblemen in den tiefer gelegenen Gebieten von Ranzel und Langel auseinandergesetzt. Auf Langeler Seite sind die bisherigen bekannten Planungen soweit verändert, daß teilweise auf einen Deichbau verzichtet wurde und statt dessen das Hochwasser bis an die ansteigenden Grundstücke herangeführt wird.

  7. In den Planungsunterlagen ist vorgesehen, daß zur Absenkung der Grundwasserbelastung landseitig Entlastungsgräben gezogen werden, die das anfallende Grundwasser zu einem Sammelbecken leiten. Die Gutachter glauben, daß eine Pumpleistung von 4 m³/Sekunde erforderlich sein wird; die Planer selbst sehen allerdings nur eine mobile Pumpstation mit einer Leistung von 1 m³/Sekunde vor.

  8. Die KBW ist darüber erstaunt, daß offensichtlich aus Kostengründen eine zu geringe Pumpleistung vorgesehen wird und somit in Kauf genommen wird, daß die Schäden bei den bisher nicht vom Hochwasser betroffenen Bürger ansteigen
    Ebenfalls aus Kostengründen wird keine stationäre Pumpanlage vorgesehen; die Betreiber des Retentionsraumes, nämlich die Städte Köln und Niederkassel, gehen also bewußt zu Lasten der Bürger das Risiko ein, daß im Ernstfall eine ausreichende Abpumpleistung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

  9. Die KBW verkennt nicht, daß durch hoch dimensionierte, stationäre Pumpwerke die Kosten ansteigen werden. Diesen Kostenanstieg sollte aber auch die angestrebte, wesentlich höhere Schadensminderung bei den Kölnern gegen gerechnet werden
    Nach einer Presseveröffentlichung aus 1998 (KStA 30.10.1998) rechnet die Stadt Köln langfristig damit, daß durch den Betrieb von Retentionsräumen Schäden in Köln in Höhe von ca. 6 Milliarden DM verhindert werden können. Warum, so fragt die KBW, wird von der Bevölkerung im Langeler Bogen Solidarität im Hochwasserschutz gefordert, in dem sie erstmals unsichere Grundwasserbelastungen auf sich nehmen sollen, der Bevölkerung selbst aber Solidarität verweigert wird, in dem nicht alle machbaren Schutzmaßnahmen gegen das Grundwasser realisiert werden.

Die KBW fordert die beteiligten Städte auf, alle Planungsunterlagen vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nochmals zu überarbeiten und alle aufgezeigten Schwachpunkte einzuarbeiten.


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