Was sagt das Wasserhaushaltsgesetz zu erweitertem Hochwasserschutz?
- Wer Hochwasserschutz erweitert oder ausbaut, muß dafür
entsprechende Ausgleichsflächen schaffen!
- Das Gesetz sagt nicht, in welchem Verhältnis die Ausgleichsflächen
zu erweitertem oder ausgebautem Hochwasserschutz stehen müssen!
Was sagt das Hochwasserschutzkonzept Köln?
- Schutz gegen 100jähriges Hochwasser: 11,30 Meter Kölner
Pegel:
Gebiete mit reiner Wohnbebauung
- Schutz gegen 200jähriges Hochwasser: 11,90 Meter Kölner
Pegel:
Industriegebiete und besonders gefährdete Wohngebiete,
z.B. Krankenhäuser u. Altenheime
Wie sieht die aktuelle Hochwasserschutzplanung aus?
- Beiderseits des Rheines erweiterter oder ausgebauter Hochwasserschutz
von Bonn bzw.
Bonn - Beuel bis Köln - Nord
- Schutz vor 200jährigem Hochwasser u.a. in Rheidt, Niederkassel,
Lülsdorf, Langel, Poll und Deutz sowie für die Industriegebiete
links und rechts des Rheins
- Schutz der Kölner Altstadt nur bis 10,70 Meter Kölner
Pegel
Welche Ausgleichsflächen sind für den erweiterten und ausgebauten
Hochwasserschutz geplant?
- Retentionsbecken im Langeler Bogen, Fassungsvermögen bis 6
Millionen Kubikmeter
- Retentionsbecken im Worringer Bruch, Fassungsvermögen 8 bis
25 Millionen Kubikmeter
Wie sieht der gesetzliche Nachweis der Ausgleichsflächen für
den erweiterten Hochwasserschutz aus?
- Die Stadt Köln weist den Ausgleich im Langeler Bogen und im
Worringer Bruch aus
- Die Stadt Niederkassel muß den Ausgleich für Rheidt
und Lülsdorf im Langeler Bogen ausweisen
Was sagt die Stadt Niederkassel zum geplanten Hochwasserschutz und
Retentionsbecken im Langeler Bogen?
- Schutz vor 200jährigem Hochwasser
- Keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation
Wie ist der Standpunkt der KBW zu den geplanten Maßnahmen?
- Schutz vor 200jährigem Hochwasser
- Keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation
- Ist der Bau eines Retentionsbecken unumgänglich (weil gesetzlich
vorgeschrieben), dann
- das Becken so klein wie möglich
- das Becken so weit wie möglich von der Wohnbebauung entfernt
- Schaffung von Abflußgräben und Schöpfwerken
oder anderen Maßnahmen zur Regulierung des Grundwasserspiegels
- Beibehaltung des bisherigen Dammes in der bisherigen Höhe
als 1. Hochwasserschutzzone
- Schutz der Landwirtschaft vor Einnahmeverlusten
Was hat die Bezirksvertretung Köln - Porz in der Sitzung vom
8.1.1998 entschieden?
- Retentionsraum nach den für die Variante 2.1 (mittlere Lösung
bis zur Kreisstraße Lülsdorf - Langel) beschriebenen Maßnahmen
- Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Schäden
an der angrenzenden Bebauung durch den zu erwartenden Grundwasseranstieg
verhindern können.
- Entschädigungsleistung und sinnvolle Bodenordnungsmaßnahmen
für die ortsansässigen Landwirte
Was sagt der Bürgerverein zu den geplanten Maßnahmen?
- Auszug aus dem Leserbrief an den Rhein - Sieg - Anzeiger vom 16.
Januar 1998
"Im Bürgerverein gibt es keine Stimmen ... für
das mittlere Becken. Wir plädieren ausschließlich für
strikte Einhaltung des Niederkasseler Ratsbeschlusses vom 17. Juli 1997,
..., daß jegliche Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem diskutierten
Retentionsbecken keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation
verursachen darf. Ob die Bedingung bei Becken 1, 2, 3 oder nur bei Verzicht
auf jegliches Becken erfüllt wird, ist noch völlig offen!"
Welche Stellung beziehen die Landwirte zum geplanten Retentionsbecken?
- Ein Sprecher der Porzer Landwirte auf der KBW - Sitzung am 27.1.1998
"Die Porzer Landwirte sind für die Beckenvariante 2.1"
(mittlere Lösung bis zur Kreisstraße Lülsdorf - Langel)
Was hat die KBW bis heute unternommen?
- Gespräche mit Bürgermeister Esser und Ratsherrn Frieder
Reusch zur Bewertung der Machbarkeitsstudie
- Vorstellung der Machbarkeitsstudie am 18.12.1997 vor leider nur
120 interessierten Bürgern im Matthiashaus
- Gespräche mit den Porzer Parteien SPD und CDU zur Entscheidungsfindung
für die Sitzung der Bezirksvertretung vom 8.1.1998
Erreicht wurde, daß erstmals Forderungen nach Grundwasserschutz
für Lülsdorf/Ranzel/Langel angenommen und in der Sitzung mit
den Stimmen der CDU und SPD in die Beschlußvorlage für den
Rat der Stadt Köln aufgenommen wurden.
Nicht erreicht wurde die Festlegung auf ein möglichst kleines Retentionsbecken
- Festlegung der KBW auf die Forderungen zum Hochwasserschutz und
zum geplanten Retentionsbecken
Wie geht es weiter?
- Die KBW wird in den zuständigen Ausschüssen der Stadt
Köln ihre Forderungen nach Grundwasserschutz vertreten.
- Zusammen mit den Verantwortlichen der Stadt Niederkassel verfolgen
wir auch weiterhin die erreichte gemeinsame Zielvorstellung, die Keller
in Lülsdorf und Ranzel grundwasserfrei zu halten.
- Ende Februar wird ein Gespräch mit Vertretern der Städte
Niederkassel und Köln sowie Vertretern der KBW und des Bürgervereins
stattfinden, in dem neuere, von der KBW geforderte Berechnungsmodelle
zur Grundwassersituation vorgestellt werden.
- Anfang März werden die Städte Niederkassel u. Köln
in einer öffentlichen Veranstaltung in der Aula des Kopernikus-Gymansiums
über den aktuellen Planungsstand informieren.
- Im April wird der Rat der Stadt Köln den entscheidenen Beschluß
fassen.
|