KBW - Konzertierte Buergerbewegung Luelsdorf-Ranzel-Langel

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2. Februar 1998

Die KBW informiert zum Hochwasserschutz in Köln und Niederkassel!


 

Was sagt das Wasserhaushaltsgesetz zu erweitertem Hochwasserschutz?

  • Wer Hochwasserschutz erweitert oder ausbaut, muß dafür entsprechende Ausgleichsflächen schaffen!
  • Das Gesetz sagt nicht, in welchem Verhältnis die Ausgleichsflächen zu erweitertem oder ausgebautem Hochwasserschutz stehen müssen!

Was sagt das Hochwasserschutzkonzept Köln?

  • Schutz gegen 100jähriges Hochwasser: 11,30 Meter Kölner Pegel:
    Gebiete mit reiner Wohnbebauung
  • Schutz gegen 200jähriges Hochwasser: 11,90 Meter Kölner Pegel:
    Industriegebiete und besonders gefährdete Wohngebiete,
    z.B. Krankenhäuser u. Altenheime

Wie sieht die aktuelle Hochwasserschutzplanung aus?

  • Beiderseits des Rheines erweiterter oder ausgebauter Hochwasserschutz von Bonn bzw.
    Bonn - Beuel bis Köln - Nord
  • Schutz vor 200jährigem Hochwasser u.a. in Rheidt, Niederkassel, Lülsdorf, Langel, Poll und Deutz sowie für die Industriegebiete links und rechts des Rheins
  • Schutz der Kölner Altstadt nur bis 10,70 Meter Kölner Pegel

Welche Ausgleichsflächen sind für den erweiterten und ausgebauten Hochwasserschutz geplant?

  • Retentionsbecken im Langeler Bogen, Fassungsvermögen bis 6 Millionen Kubikmeter
  • Retentionsbecken im Worringer Bruch, Fassungsvermögen 8 bis 25 Millionen Kubikmeter

Wie sieht der gesetzliche Nachweis der Ausgleichsflächen für den erweiterten Hochwasserschutz aus?

  • Die Stadt Köln weist den Ausgleich im Langeler Bogen und im Worringer Bruch aus
  • Die Stadt Niederkassel muß den Ausgleich für Rheidt und Lülsdorf im Langeler Bogen ausweisen

Was sagt die Stadt Niederkassel zum geplanten Hochwasserschutz und Retentionsbecken im Langeler Bogen?

  • Schutz vor 200jährigem Hochwasser
  • Keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation

Wie ist der Standpunkt der KBW zu den geplanten Maßnahmen?

  • Schutz vor 200jährigem Hochwasser
  • Keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation
  • Ist der Bau eines Retentionsbecken unumgänglich (weil gesetzlich vorgeschrieben), dann
    • das Becken so klein wie möglich
    • das Becken so weit wie möglich von der Wohnbebauung entfernt
    • Schaffung von Abflußgräben und Schöpfwerken oder anderen Maßnahmen zur Regulierung des Grundwasserspiegels
    • Beibehaltung des bisherigen Dammes in der bisherigen Höhe als 1. Hochwasserschutzzone
    • Schutz der Landwirtschaft vor Einnahmeverlusten

Was hat die Bezirksvertretung Köln - Porz in der Sitzung vom 8.1.1998 entschieden?

  • Retentionsraum nach den für die Variante 2.1 (mittlere Lösung bis zur Kreisstraße Lülsdorf - Langel) beschriebenen Maßnahmen
  • Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Schäden an der angrenzenden Bebauung durch den zu erwartenden Grundwasseranstieg verhindern können.
  • Entschädigungsleistung und sinnvolle Bodenordnungsmaßnahmen für die ortsansässigen Landwirte

Was sagt der Bürgerverein zu den geplanten Maßnahmen?

  • Auszug aus dem Leserbrief an den Rhein - Sieg - Anzeiger vom 16. Januar 1998

"Im Bürgerverein gibt es keine Stimmen ... für das mittlere Becken. Wir plädieren ausschließlich für strikte Einhaltung des Niederkasseler Ratsbeschlusses vom 17. Juli 1997, ..., daß jegliche Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem diskutierten Retentionsbecken keine Verschlechterung der bisherigen Grundwassersituation verursachen darf. Ob die Bedingung bei Becken 1, 2, 3 oder nur bei Verzicht auf jegliches Becken erfüllt wird, ist noch völlig offen!"

Welche Stellung beziehen die Landwirte zum geplanten Retentionsbecken?

  • Ein Sprecher der Porzer Landwirte auf der KBW - Sitzung am 27.1.1998

"Die Porzer Landwirte sind für die Beckenvariante 2.1" (mittlere Lösung bis zur Kreisstraße Lülsdorf - Langel)

Was hat die KBW bis heute unternommen?

  • Gespräche mit Bürgermeister Esser und Ratsherrn Frieder Reusch zur Bewertung der Machbarkeitsstudie
  • Vorstellung der Machbarkeitsstudie am 18.12.1997 vor leider nur 120 interessierten Bürgern im Matthiashaus
  • Gespräche mit den Porzer Parteien SPD und CDU zur Entscheidungsfindung für die Sitzung der Bezirksvertretung vom 8.1.1998
    Erreicht wurde, daß erstmals Forderungen nach Grundwasserschutz für Lülsdorf/Ranzel/Langel angenommen und in der Sitzung mit den Stimmen der CDU und SPD in die Beschlußvorlage für den Rat der Stadt Köln aufgenommen wurden.
    Nicht erreicht wurde die Festlegung auf ein möglichst kleines Retentionsbecken
  • Festlegung der KBW auf die Forderungen zum Hochwasserschutz und zum geplanten Retentionsbecken

Wie geht es weiter?

  • Die KBW wird in den zuständigen Ausschüssen der Stadt Köln ihre Forderungen nach Grundwasserschutz vertreten.
  • Zusammen mit den Verantwortlichen der Stadt Niederkassel verfolgen wir auch weiterhin die erreichte gemeinsame Zielvorstellung, die Keller in Lülsdorf und Ranzel grundwasserfrei zu halten.
  • Ende Februar wird ein Gespräch mit Vertretern der Städte Niederkassel und Köln sowie Vertretern der KBW und des Bürgervereins stattfinden, in dem neuere, von der KBW geforderte Berechnungsmodelle zur Grundwassersituation vorgestellt werden.
  • Anfang März werden die Städte Niederkassel u. Köln in einer öffentlichen Veranstaltung in der Aula des Kopernikus-Gymansiums über den aktuellen Planungsstand informieren.
  • Im April wird der Rat der Stadt Köln den entscheidenen Beschluß fassen.

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