KBW - Konzertierte Buergerbewegung Luelsdorf-Ranzel-Langel

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06.07.2001

Kein Ausgleich für Rheidt im Langeler Bogen


Kein Ausgleich im Langeler Bogen für Deicherhöhung in Rheidt mehr erforderlich

Sie erinnern sich sicher:

Die Deicherhöhung in Rheidt war nur deshalb möglich, weil die Stadt Niederkassel den damals dafür erforderlichen Retentionsraum nicht in Rheidt, sondern in Lülsdorf ausgewiesen hat. Nur so flossen vom Land ca. 30 Mio DM Zuschüsse.
Diese tatsächlich vorhandene Verquickung (Junktim) wurde vom damaligen ersten Beigeordneten Schlimbach (CDU) öffentlich mehrfach (und wahrheitswidrig) bestritten, der Bürgerverein Lüsldorf-Ranzel und die KBW heftig angegriffen.

Nun ist es amtlich: Das Junktim hat bestanden, aber der RP besteht nicht mehr darauf.

Grund ist das Urteil des OVG Koblenz vom 24.2.2000, 1 A 11106/99, Zeitschrift für Wasserrecht 2000 S.199, auf das die KBW in den Eingaben zum Planfeststellungsverfahren ausdrücklich hingewiesen hat. Danach ist ein Retentionsraum dann nicht zulässig, wenn die durch die Hochwasserschutzmaßnahmen (hier Niederkassel-Rheidt) verursachte Erhöhung der Abflußspitzen nur für wenige Minuten im Millimeterbereich liegen.

Das heißt aber nicht, daß im Langeler Bogen kein Retentionsraum gebaut werden soll

Der Altdeich ist sanierungsbedürftig und die Sanierung ist vom RP angeordnet worden.

Allerdings gibt es für die Sanierung kein Zuschüsse des Landes; diese fließen erst dann, wenn ein Retentionsraum freiwillig (!) gebaut wird. Dies will die Stadt tun.

Erfreulich ist, daß der Rat der wiederholt vorgetragenen Forderung der KBW, auf die Überlaufschwellen zu verzichten, in der Form entsprochen hat, daß die Verwaltung prüfen solle, ob die Überlaufschwellen erhöht werden können. Über die Überlaufschwellen läuft nämlich bereits bei einem Hochwasser unterhalb von BHW50 in den Retentionsraum und führt erstmals Hochwasser an die Bebauung heran. Die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Berechnungen weisen bei einem BHW50 zwar nur ca. 160.000 m³ Wassereinlauf nach, setzen aber zeitlich einen identischen Hochwasserverlauf wie 1995 voraus.
Ein zeitlich längeres Hochwasser setzt weite bebaute Teile von Lülsdorf unter Grundwasser (!) (insbesondere Bachstraße, Teile der Uhlandstraße und Steinstraße).

Ohne abgesenkte Überlaufschwellen kann der Retentionsraum unseres Erachtens hingenommen werden, da er zusätzlichen Schutz bietet ohne daß gleichzeitig für die Bevölkerung im Langeler Bogen eine Verschlechterung zum derzeitigen Stand eintritt.

In der umfangreichen Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren hat die KBW u.a. gefordert:

  • keine Überlaufschwellen
  • Prüfung der bisher vernachlässigten Einbeziehung der Altlasten, insbesondere aus der alten Hüls-Deponie in Ranzel
  • das Junktim wegen der Rechtsprechung des OVG Koblenz aufzugeben

Die öffentliche Anhörung beim RP zu den über 200 Einwendungen zum Planfestellungsverfahren hat noch nicht stattgefunden (wahrscheinlich an 2 aufeinanderfolgenden Tagen im September), aber die massiven Einwendungen der KBW zeigen schon jetzt ihre Wirkung: ·

  • das Junktim ist aufgegeben
  • die Höhe der Überlaufschwellen wird geprüft
  • wegen der Altlasten ist vom RP ein besonderes Gutachten bei der RWTH in Aachen in Auftrag gegeben worden.

KBW: Immer für Sie am Ball

P.S.

Wir haben beim Bürgermeister nachgefragt, welchen Sinn die Überlaufschwellen haben, wenn diese bei BHW50 weder für Köln noch für Niederkassel noch sonst eine Stadt in NRW eine messbare Absenkung des Hochwassers haben. Die erste Antwort lautete: ".. die Festlegung der Überlaufhöhe erfolgte aus guten Gründen...". Wir haben nachgefragt, welche "guten Gründe" die Politiker gehabt haben, die Überlaufhöhe auf 10,64 m KP festzusetzen und werden Sie von der Antwort unterrichten.


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