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KBW |
| 26.06.2001 |
Anfrage an die Stadthier die Antwort vom 31.7.2001 |
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Stadt Niederkassel Verbesserter Hochwasserschutz (Retentionsraum Langeler
Bogen) Die Stellungnahme von Spitzley und Jossen bestätigt indirekt unseren Vortrag, daß nämlich gegenüber dem Zustand 1995 im Langeler Bogen Hochwässer unterhalb BHW 1995 häufiger und schneller ansteigen werden, da im Oberlauf bisheriger Retentionsraum weggefallen ist. Nicht beantwortet wurde die elementar wichtige Frage
"was soll die Flutung des Beckens noch bewirken", wenn alle
geplanten Hochwasserschutzmassnahmen des Kölner Konzeptes durchgeführt
sind. Für politische Entscheidungen ist der Politiker - also Sie - verantwortlich, nicht der Planersteller oder die beauftragten Gutachter. Ihre Antwort "das Büro kommt zu dem Schluss, dass die Festlegung der Überlaufhöhe auf 10,64 m KP aus guten Gründen erfolgt sei" fordert geradezu heraus, bei Ihnen nach diesen "guten Gründen" nachzufragen. Hinzu kommt noch, dass durch die zur Zeit statt gefundene bzw. immer noch statt findende Entwicklung zum Retentionsbecken, es um so mehr eine reine politische Entscheidung wird, da der Bau des Beckens nicht mehr zwingend erforderlich und darüber hinaus noch die Flächenbilanz der Stadt Köln hinsichtlich der Stauraumverluste ausgeglichen ist. Für uns stellt sich jetzt immer mehr die Frage, was dieses Becken denn nun tatsächlich bewirken soll? Ist es rein politisch notwendig, um den rheinaufwärts liegenden Städten und Gemeinden zu signalisieren: seht her, wir haben etwas getan, nun tut ihr bitte auch etwas, dann müssen Sie es der Bevölkerung auch so sagen. Dabei muss es aber dann auch selbstverständlich sein, dass bei dieser politischen Lösung die Sicherheit der Anwohner, vor welchen Wasserbelastungen auch immer, gewährleistet ist. Sollte es zu einer möglichen, anderen Lösung kommen, kleineres Becken oder Deichrückverlegung, dann muss dies auch tatsächlich sinnvoll und nützlich sein und darf nicht von einer etwaigen Zuschussfähigkeit abhängig gemacht werden. Auf gar keinen Fall darf es dazu kommen, dass man auf einen verbesserten Hochwasserschutz verzichtet und den alten (maroden) Damm belässt. In diesem Falle bewahrheitet sich dann der alte "Oelmann - Spruch": wir bauen gar nichts und behalten so den für Köln grösstmöglichen Hochwasserstauraum! Auf das dritte Gutachten der Grundwasserspiegellagen bezogen, gilt es zu bewerten, ob die neuen Berechnungen auf neuen Erkenntnissen (Bohrungen, Spiegelungen, Messungen etc.) beruhen oder ob die alte Datenbasis nur mit neuen bzw. veränderten Berechnungsmodellen aufgearbeitet wurden. Hier bleibt eine gesunde Skepsis wohl angebracht. Weiterhin gibt es noch keine Aussagen zu dem Gutachten
über die Gefährdungen für die Trinkwassergewinnung, die von der Altlastendeponie
in Ranzel ausgehen können. Unser Vorschlag bleibt wie im Gespräch mit Ihnen dargelegt, wenn das Becken unbedingt gebaut werden muss, dann unter Verzicht der geplanten Einlaufscharten und Gewährleistung der Sicherheit gegen die Gefahren des Grundwasseranstieges. In diesem Falle wäre allen geholfen. Politisch gesehen wird das Becken argumentativ seine Wirkung erzielen, für die Anwohner ändert sich gegenüber der Altdeichsituation und der damit verbunden "bisherigen" Sicherheit nichts, bei gefährlichen und noch nie dagewesenen Hochwässern gibt es einen 5 Mio. m3 fassenden Stauraum sowie einen Schutz vor dem 200jährigen Hochwasser für die Bevölkerung in Lülsdorf, Ranzel und Langel. Damit ist im Prinzip dann jedem geholfen! Die KBW bittet Sie nun darum, dies für sich selbst, den Rat der Stadt Niederkassel und die ihn tragenden Fraktionen alles noch einmal zu bedenken. Sogleich wünschen wir Ihnen und allen Entscheidungsträgern die richtige Einsicht und das goldene Händchen für eine notwendige Entscheidung. Geht es hierbei doch um die notwendigen und berechtigten Belange der betroffenen Anwohner. Und das sind ja nicht gerade wenige. Wir erwarten gern Ihre Ausführungen dazu. Mit freundlichen Grüssen J. Schaap (Sprecher der KBW) |
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| Dokument: http://kbw.olufs.com/hochwasser13.shtml | Letzte Änderung: 18.05.2006 |