KBW - Konzertierte Buergerbewegung Luelsdorf-Ranzel-Langel

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08. November 2000

Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren


Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren müssen bis zum 15. November 2000 bei der Stadt Niederkassel oder bei der Bezirksregierung Köln, 50667 Köln, Zeughausstraße 2 - 12 eingegangen sein.

Wir haben die Planungsunterlagen bei der Stadt Niederkassel geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß dort eine Reihe von Überlegungen enthalten sind, die in den bisherigen öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Niederkassel nicht oder nicht in dieser Deutlichkeit bekanntgegeben wurden.

Hier nur einige Stichpunkte:

 

Wirksamkeitsanlayse fehlt

Grundwasserbelastung wird zu "positiv" dargestellt

Die konfliktminimierenden Maßnahmen sind unzureichend

Die neuen Berechnungen lassen die neue Hochwassersituation außer Acht.

Die neuen Berechnungen schienen generell geschönt zu sein.

Die Schadstoffbestaltungen durch die alte Hüls-Deponie sind unzureichend geprüft worden.

Aussagen über mögliche Situationen In Ranzel fehlen völlig.

Die Bewohner in Lülsdorf/Ranzel werden denen in Niederkassel-Rheidt deutlich benachteiligt.

Im Einzelnen:

Wirksamkeitsanlayse fehlt

Aus den Planungsunterlagen geht nicht hervor, welchen Nutzen das Retentionsbecken überhaupt hat. Generell soll es zur Abmilderung von Hochwasserspitzen diesen; die zuletzt bekannte Aussage über die Wirksamkeit ist in der Vorstudie aus 1997 enthalten und sagte bei gefülltem Becken eine Abmilderung de Spitze in Köln von 12 Millimetern voraus.
Zum den Auswirkungen eines in Zukunft auftretenden Hochwassers von den Ausmassen und der Dauer wie 1995 wird errechnet, daß in den Retentionsraum nur 162.000 m³ Rheinwasser einlaufen; das sind knapp 4% des Füllungsvermögens von 4,5 Mio m³.
Welcher Nutzen soll da für Köln entstehen?
Erst wenn das Becken gefüllt ist, kann sich Nutzen einstellen; das wäre z.B. der Fall, wenn ein Hochwasser der Dauer wie 1988 in der Höhe wie 1995 einträte. Dann wäre das Becken innerhalb von 5 Tagen komplett gefüllt und für Lülsdorf eine enorme Grundwasserbelastung zu erwarten.

Diese mögliche Variante wird in den Berechnungen aber nicht dargestellt.

Grundwasserbelastung wird zu "positiv" dargestellt

Allen ist der Ratsbeschluß bekannt, der lautet:

---- Danach darf es zu keiner höheren Grundwasserbelastung der Anrainer des Retentionsraumes kommen, als im Fall des Rheinhochwassers 1995, für das der Pegelstand 10,69 m zugrundegelegt wird. -------

Offensichtlich mit Zustimmung des Bürgermeisters Esser ist dieser verbindliche Ratsbeschluß, der auch Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Köln und Niederkassel ist, derart ausgelegt worden, daß für die Berechnungen ein identisches Hochwasser wie 1995 anzunehmen sei.
Dies bedeutet im Klartext, daß die Bürger in Lülsdorf /Ranzel nunmehr nur noch insoweit vor Grundwasser geschützt sein sollen, als dies ein Hochwasser von 10,69 m Kölner Pegel (KP), das zusätzlich zeitlich genauso lange wie 1995 dauert, hervorbringt.

Dies ist unserer Ansicht nach eine unzulässige Einschränkung und Verschlechterung für die betroffenen Bürger.
Der bisherige Deich ist nach Ansicht früherer Gutachter standfest bis zu einem 75-jährigen Hochwasser. Im Deich sollen aber Scharten in Höhe von 10,64 m KP angebracht werden, damit das Hochwasser früher als 1995 in den Retentionsraum einlaufen und so Köln schützen kann.
Ein auch zeitliche identisches Hochwasser wie 1995 läßt nur 162.000 m³ Wasser einlaufen, so daß sich darauf keine Grundwasserbelastung ergibt. Dauert das Hochwasser nur wenig länger (bei gleicher Höhe wie 1995), so läuft der Retentionsraum voll und es tritt erhebliche Grundwasserbelastung auf. Zum Teil kann dann das Grundwasser bis zu einem Meter auf der Straße (!) stehen.
Mit altem Deich wäre bei gleicher Situation keine Grundwasserbelastung aufgetreten.

Bürgermeister Esser sieht da keine Verschlechterung bei den Bürgern!

 

Die konfliktminimierenden Maßnahmen sind unzureichend

Die Planungen stehen landseitig Entlastungsgräben und mobile Pumpen vor, die das außerhalb des Deichs auftretende Grundwasser wieder in den Retentionsraum zurückpumpen sollen. Wegen der Gefahr, daß durch den Grundwasserdruck das Gelände unkontrolliert aufplatzen kann (Qualmwasser), sind an bestimmten Stellen Entlastungsbrunnen vorgesehen, die den Druck des gespannten Grundwassers in geregelte Bahnen bringen sollen.
Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Standsicherheit des Deiches.
Für eine Grundwassersenkung zu Gunsten der Gebäude sollen nach früheren Aussagen Pumpen mit einer Leistung von 4 m³/sec notwendig sein (angeschafft werden Pumpen mit zusammen 1,6 m³ Leistung) . Rein rechnersich wird bei einer Hochwasserdauer wie 1988 dann dieselbe Menge an Grundwasser in das Becken zurückgepumpt, wie es an Hochwasser bereits aufgenommen hat!

Alle Berechnungen gehen davon aus, daß es eine unverletzte Bodenstruktur gibt.
Gerade dies ist bei den in den 60-er Jahren gebauten Häusern nicht der Fall, denn diese Häuser besitzen bis zu 7 m tiefe Sickerschächte zur Verrieselung des Regenwassers. Ein idealer "Entlastungsbrunnen", der das gespannte Grundwasser direkt vor die Häuser bringt, wo es von keine Pumpe abgepumpt wird.

Hinzu kommt, daß bei der Annahme der Höhe der Kellersohlen außer Betracht blieb, daß alle Häuser im Keller noch einen Pumpensumpf (Waschküche) aufweisen, der bis zu einem Meter tiefer liegt, als der Kellerboden. Da der Boden dieses Sumpfes in der Regel nicht aus stahlbewehrtem Beton besteht, kann bei hohem Grundwasserdruck das Grundwasser explosionsartig in die Häuser eindringen.

Die neuen Berechnungen lassen die neue Hochwassersituation außer Acht.

Alle Berechnungen haben als Grundlage vergangene Hochwässer und bilden deren Verläufe nach.

Seit 1995 sind aber entlang des Rheins und der Sieg verbesserte Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt worden, ohne daß dazu Retentionsräume gebaut werden mußte. Bonn-Beuel ist erst vor kurzem um einen Meter erhöht worden, von Mondorf über Rheidt bis Niederkassel ist der deich auf 10,90 m KP angehoben worden, an der Sieg ist ein ähnlicher Schutz vorgesehen.

Diese Maßnahmen werden zur Folge haben, daß wegen des nunmehr fehlenden Retentionsraumes zukünftige Hochwässer schneller und höher auftreten werden, was für den Langeler Bogen deshalb fatal ist, weil der verbesserte Hochwasserschutz in Köln zu einem Rückstau führen wird.

Es ist an keiner Stelle erennbar, ob diese zukünftigen Folgen bei den Berechnungen und Annahmen in den Planungsunterlagen berücksichtig sind.

Die neuen Berechnungen schienen generell geschönt zu sein.

Die TGU hat während der Planungen die Annahmen zur Durchlässigkeit des Bodens verändert. Diese Veränderung führte rechnerisch zu niedrigeren Grundwasserstände. Diese neuen Berechnungen weisen ein zwischen zwei und drei Meter niedrigeres Grundwasser voraus, als diesselbe TGU in 1997 berechnet hatte.

Keine Berücksichtigung haben die Kontrollberechnungen der Firma Spitzley und Jossen gefunden; diese Berechnungen sind von der Stadt Niederkassel in Auftrag gegeben worden und wiesen bis zum einem Meter höhere Grundwasserbelastung aus.

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß Berechnungen der Firma Spitzley und Jossen im Fall Niederkassel-Rheidt dazu geführt haben, daß in Rheidt kein Retentionsraum gebaut werden konnte, weil dies für die Rheidter Bevölkerung unzumutbar war. [Statt dessen war ein Retentionsraum im Langeler Bogen vorgesehen).

Warum Bürgermeister Esser nicht gefordert, daß zum Schutz der Lüsldorfer und Ranzeler Bevölkerung die ungünstigeren Annahmen von Spitzley und Jossen verwendet werden sollten, ist ungeklärt. Vermutlich droht der Stadt Niederkassel, den für Rheidt erhaltenen Zuschuß in mehrstelliger Millonenhöhe zurückzahlen zu müssen, wenn der Retentionsraum wegen des Widerstands der Bevölkerung im Langeler Bogen nicht gebaut werden kann.

In der folgenden Tabelle sind die Grundwasservorhersagen einiger markante Orte mit Geländeoberkante 50 m NN gegenübergestellt (Wette für 200-jähriges Hochwasser = Becken gefüllt)

Straßenname Spitzely & Jossen TGU 1997 TGU 2000
Uhland/Dante 49,50 m 48,50 46,00
Nordstraße 50,00 m 49,00 47,00
Schubert/Bachstr. 50,50 m 50,00 47,00
Berlinerstr/Rheinstr. 48,75 m 48,00 46,00

Die neueren Berechnungen dr TGU weisen (!) sogar nach, daß zwischen dem 50-jährlichen Hochwasser ( = 1995) und dem 200-jährlichem (Höhenunterscheid 1,21 m) das Grundwasser nur um 25 cm ansteigen wird. Wer soll das glauben?

 

Die Schadstoffbestaltungen durch die alte Hüls-Deponie sind unzureichend geprüft worden.

Die Planungsunterlagen geben nur Vermutungen über die tatsächliche Tiefe der soeben mit Millionenaufwand von oben her geschlossenen Deponie an. Auch wird angenommen, daß die Verfüllung erst in den 60-er Jahren begann, wohingegen ältere Lülsdorf wissen, daß bereits die Wildermann-Werke in den 30-er Jahren Abfall verkippte.

Warum die tatsächliche Tiefe der Grube vor der Abdichtung nicht gemessen wurde, bleibt im Dunkeln.

Ausgewiesen wird, daß beim Hochwasser 1988 das Grundwasser mit 44,30 m cirka 1 Meter in der Grube stand; die Berechnungend er TGU, die ja den Hochwasserverlauf 1998 für das 200-jährliche Hochwasser umgerechnet haben, kommen nur zu einer Grundwassererhöhung von 25 cm und nehmen damit an, daß Grundwasser mit eienr dann errechneten Höhe von 44 m nicht eindringen wird. Dies ist rechnerisch niedriger als das niedrigere und weiter entfernte Hochwasser 1988.

 

Aussagen über mögliche Situationen in Ranzel fehlen völlig.

Die Planungsunterlagen enthalten keine Aussagen über die mögliche Grundwassersituation in Ranzel.

Bekannt ist aus dem Hochwasser 1995, daß die Gefahr bestand, daß die Heizöltanks des Gymnasiums hätten aufschwimmen können.

 

Ergebnis

Um die Auswirkungen durch Hochwasser zu minimieren, werden anderen Ortes zunächst einmal Deicherhöhungen vorgenommen, die im näheren Bereich ohne Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zum Teil ist auch ein Bauverbot in Überschwemmungsgebieten ausgesprochen worden.

Die Bevölkerung im Langeler Bogen hat anders als in z.B. Köln und Bonn ihre Bebauung nicht in unmittelbarer Rheinnähe.
Sie ist darüber hinaus durch Deichbauten aus den 20-er Jahren vor Hochwässern, die über das BHW50 hinausgehen, geschützt.

Läßt man die Mindesthöhe des Sicherheitsbords [in letzter Zeit mehrfach veränderte Vorschriften] außer Betracht, so erreicht der Schutz ohne jegliche zusätzliche Maßnahme bis zu einem BHW100 heran. Durch den Abtrag des alten Deiches an zwei Stellen bis zu 10,64 m KP mehr als ein Meter) wird das Hochwasser nunmehr bis zu 60 Meter an die Bebauung herangeführt.
Allein dadurch werden erstmals erhebliche Beeinträchtigungen durch Grundwasser auftreten, denn selbst bei einem BHW50, das in der Spitze nur wenig länger als 1995 dauert, laufen die Keller in weiten Teilen von Lülsdorf voll, zum Teil - so die Berechnungen von Spitzley und Jossen - steht das Grundwasser bis zu einem Meter in der Bebauung.
Diese Grundwasserbelastung tritt bei selben äußerlichen Voraussetzungen dann nicht auf, wenn der Deich nicht abgetragen würde.
Der in den Planungsunterlagen so deutlich herausgestellte "Vorteil" des Schutzes vor einem Hochwasser BHW200 gegenüber der (lt. Planungsunterlagen dann) auftretenden Grundwasserbelastung ist in Wirklichkeit ein Scheinvorteil.
Die Verfasser kaschieren damit die Nachteile, die die durch den Betrieb des Retentionsraums herangeführte Hochwässer in einem Bereich unterhalb BHW100 verursachen.

Der Bereich BHW50 bis BHW100, für den ja bereits jetzt ein ausreichender und nicht belastenden Schutz bietet, wird in den Berechnungen wohl deshalb nicht angesprochen, weil dann sichtbar wird, daß durch den Betrieb des Retentionsraumes sehr wohl eine zusätzliche und erhebliche Belastung der Bevölkerung ohne Gegenleistung (!) auftreten wird.

Es dürfte unbestritten sein, daß ehe die Horrorvision des BHW200 eintritt zuvor mehrfach Hochwässer zwischen BHW50 und BHW100 eintreten werden. Nach schriftlich dargelegter Auffassung des Landes NRW ist auf Retentionsräume dann zu verzichten, wenn der dadurch betroffenen Bevölkerung eine zusätzliche Belastung erwächst.

Den kompletten Wortlaut der Einwendungen von unserem Mitglied Herrn Olufs finden Sie hier: download (PDF, ca. 77k)
Hier noch weitere Einwendungen: Familie M. (ca. 15k), Familie P. (ca. 40k)

 

 


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