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KBW |
| 30. Dezember 1997 |
Die Machbarkeitsstudie zum Retentionsraum im Langeler Bogen liegt vorKöln will den alten Deich zum Teil abtragen und einen neuen Deich bis zu 50 Meter an die vorhandene Bebauung heranführenErhebliche Grundwasserbelastung wird durch das Gutachten bestätigt |
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Am 4. Dezember 1997 beschäftigte sich der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr des Rates der Stadt Köln mit dem Retentionsraum zwischen Porz-Langel und Niederkassel-Lülsdorf. Grundlage der den Ausschußmitgliedern in verkürzter Form vorliegenden Tischvorlage war die von der Stadt Köln in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie. Die beauftragte Ingenieurgesellschaft Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Koblenz, hat den vorgegebenen Untersuchungsraum, der den Langeler Bogen zwischen Rheinkilometer 669 und 673 im Westen, Porz-Langel im Norden, Lülsdorf im Süden und Ranzel im Osten umfaßt, untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß in diesem Raum ein Retentionsbecken machbar ist. Untersucht wurden drei mögliche Varianten mit insgesamt 6 Variationen, die unterschiedliche Auswirkungen auf den beabsichtigten Hochwasserschutz der Kölner Altstadt und Rodenkirchen haben. Die kleinste Variante, die durch Abtrag des bisherigen Deichs und Neuerrichtung in bis zu 800 Meter Abstand zwischen Lülsdorf und Langel möglich gewesen wäre, wurde wegen der geringen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz nicht empfohlen. Die durch die Rückverlegung entstandene neue Auenlandschaft wäre ab 7,54 m Kölner Pegel (KP) (= 45,90 m NN) rein rechnerisch alle zwei Jahre überflutet gewesen und hätte bei 9,42m KP den höchst möglichen Schutz erreicht, nämlich die Hochwasserscheitelwelle um 4 mm abzusenken. Hier wäre der neue Deichfuß in Langel unmittelbar an der Grundstücksgrenze eines Anwohners an der "Dischkaul", ca. 50 m von der "Leimkaul" und ca. 130 m vom "WesselingerWeg", in Lülsdorf ca. 50 m von der "Uferstr.", ca. 150 vom "Schneppenhof" und ca. 200-300 m von der westlichen Bebauung (Bachstr.). entfernt gewesen. Ebenso wurde die größt mögliche Variante nicht empfohlen. Hier sollte unter Erhöhung des bisherigen Deichs auf BHW 200 (=11,80 KP) und Errichtung eines zweiten Deichs jenseits der Kreisstraße K 22 (Lülsdorf-Langel) in Höhe des alten Bahndamms ein gesteuertes Retentionsbecken entstehen, bei dem wegen der Grundwasserbelastung eine Gefährdung des Zündorfer Wasserwerks durch evtl. Altlasten einer Chemiemülldeponie in Ranzel nicht ausgeschlossen werden konnte. Die errechnete Absenkung der Hochwasserscheitelwelle wurde mit 7,5 cm angegeben. Empfohlen wurde eine Lösung, die den bisherigen Deich vom Prinzip beibehält und einen zweiten bis zu 4,90m hohen Deich, der nach BHW 200 bemessen ist, ca. 1,5 km landeinwärts in Richtung K22 bis zur Höhe Steinstraße vorsieht. Der Mindestabstand des Deichfusses beträgt in Langel 100 m (außer Wesselinger Weg) und in Lülsdorf 50m zum Aussiedlerhof an der K22 und 100m längs der Bachstraße. In diese Abstände sind die noch notwendigen Entlastungsgräben und Schöpfwerke für das binnenseitig auftretende Qualmwasser (Grundwasseraustritt aufgrund des hohen Wasserdrucks des im Retentionsraum gestauten Hochwassers) und der Deichverteidigungsweg einzurechnen. Der Retentionsraum soll von Langel her bei 10,64m KP (= 48,81m NN, entspricht 5cm niedriger als das Hochwasser 1995) durch eine 160 m breite Deichscharte her (ungesteuert) geflutet werden. Eine zweite, 220m breite Deichscharte, die einen höheren Überlaufpunkt vorsieht, ist in Lülsdorf in der Uferstraße vorgesehen. Der Retentionsraum wäre bei 10,73m KP vollständig genutzt und würde die Hochwasserscheitelwelle um ca. 6 mm absenken. Das Gutachten erkennt die hohe Grundwasserbelastung, die durch das nahe Heranführen des Deichs an die vorhandene Bebauung entstehen wird. Es ist möglich, daß Grundwasser bei Einstau in den westlichen und südlichen Bebauungsgebieten von Langel in bis zu 1 m, im zentralen Bereich von Lülsdorf bis zu 2 m und in Rheinnähe auch unter 2 m oberhalb der Erdoberfläche auftreten kann. Zitat: "Beeinträchtigungen der Anlieger durch die Anhebung des Gewässerspiegels bei Betrieb des Retentionsraums können durch technische Maßnahmen wie Entlastungsgräben, Dränagen und Schöpfwerke minimiert werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit soll jedoch untersucht werden, ob ein Aufstau des Grundwassers in begrenztem Rahmen bei extremen und deshalb nur sehr seltenen Hochwasserereignissen zugelassen werden soll." Die Entwässerung des Retentionsraumes erfolgt über ein Auslaßbauwerk am tiefsten Punkt. Die durch den Bau des Retentionsraums notwendigen Ausgleichsflächen werden innerhalb des Retentionsraums errichtet. Das heißt, daß an den tiefsten Flächen des Raumes eine Auenlandschaft angelegt wird, die eine Verbindung mit dem bisherigen Auenwald im Rheinvorland haben soll. Diese innerhalb der Deiche gelegene Auenlandschaft soll durch das Auslaßbauwerk bei Wasserständenab 46,00 m NN geflutet werden. Eine Landwirtschaft in der bisherigen Form wird im Retentionsbecken vereinzelt nur noch an den höher gelegenen Stellen möglich sein. Die Gutachter empfehlen mittel/langfristig eine Umstellung auf extensives Grünland. Das Ingenieurbüro erwähnt, daß bei Bedarf und Erfordernis ie empfohlene, ungesteuerte Variante später durch eine gesteuerte Variante nachgerüstet werden könnte. In diesem Fall würden der bisherige Altdeich auf BHW 200 (= 50,72 m NN = 11,79 m KP) aufgehöht und die beiden Deichscharten durch ein oder zwei wehrähnliche Bauwerke rsetzt, die das Wasser in einer bis zu 1,8 km langen, mit Steinschüttungversehenen is zu 230 m breiten Flutmulde einströmen läßt. Diese gesteuerte Variante vermindert durch das höhere Fassungsvermögenden Hochwasserscheitel um ca. 12 mm. Die Beeinträchtigung der Anwohner durch Grundwasser ist erheblich höher, als bei der ungesteuerten Variante. Bei der gesteuerten Variante besteht die Möglichkeit, daß aufgrund überörtlicher Vorgaben bereits vor den Kölner Erfordernissen geflutet werden muß und der Nutzen für Köln geringer ausfällt. Außerdem könnte gefordert werden, daß zum Ausgleich für Hochwasserschutzmaßnahmen, die einen Verlust von Retentionsräumen bei relativ kleinen Hochwasserereignissen errichtet werden (Anm: z.B. Marktplatz Zündorf), diese Verluste zeitgleich kompensiert werden müßten. Dies hätte zur Folge, daß der Retentionsraum schon relativ früh bei kleinen Hochwässern eingestaut werden muß. Sprecher der KBW, die zwischenzeitlich mehr als 1.400 Bürger aus Lülsdorf-Ranzel und Langel vertreten, sehen erhebliche Mängel in der Darstellung des Gutachtens. Weite Bereiche des Gutachtens gehen breit auf ökologische Schäden ein, die durch die Deichbaumaßnahme entstehen. Einerseits wird dargestellt, daß seltene Wildbienen und Heuschrecken durch den Abriß oder Aufbau des alten Deiches in ihrem Lebensraum gefährdet sein können. Andererseits wird dargestellt, daß durch die Flutung des Retentionsbeckens im Winter dieselben Lebewesen vernichtet werden. Der Bereich der Schädigung der Anwohner durch Grundwasser wird nur kurz abgehandelt und im übrigen auf ein Grundwassergutachten in einem noch nicht veröffentlichten Band 3 der Machbarkeitsstudie verwiesen. Wie sollen die Vertreter der Bezirksverwaltung 7 in ihrer Sitzung am 16.12.1997 sinnvoll entscheiden, wenn ihnen wichtige Teile der Machbarkeitsstudie nicht zugänglich sind? Darüber hinaus soll erst in späteren Planungsphasen untersucht werden, inwieweit wirtschaftliche Lösungen zur Absenkung des bis über die Grundstücksoberfläche(!) ansteigenden Grundwassers realisiert werden sollen oder ob die Anwohner einen Grundwasseranstieg mit Qualmwasseraustritt hinnehmen müßten. Und dies in einem bebauten Bereich, der nachweisbar seit mindestens Mitte des vergangenen Jahrhunderts nicht mit Hochwasser und folglich auch nicht mit dem damit zusammenhängenden Grundwasser in Berührung kam. Das Gutachten suggeriert, daß für die durch das Grundwasser erheblich beeinträchtigten Anwohner erhebliche Vorteile dadurch entstünden, daß diese nunmehr Schutz gegen 200-jährliches Hochwasser hätten. Als ob dies allein nur durch einen Deich bis kurz vor die Bebauung möglich wäre! Einen breiten Raum nimmt die zusätzlich geschaffene Möglichkeit der "stillen Erholung" in der neuen strukturierten Landschaft ein, die die Nachteile der Anwohner aus der unmittelbaren Lage hinter dem Deich "ausgleichen". Auch werden die neuen Ausblickmöglichkeiten der Radfahrer auf den neuen Deichen als positiv hervorgehoben. Sollte es positiv sein, wenn an sonnigen Sonntagen hunderte von Radlern die Bewohner in die angrenzenden Gärten begutachten? Die KBW äußert den stillen Verdacht, daß durch die Umwidmung des Retentionsraums in eine stadtnahe Erholungsfläche Kölns (!) in Köln weiteres Bauland freigegeben wird, was bisher dort wegen fehlender Ausgleichsflächen nicht angeboten werden konnte. Die KBW lehnt eine Realisierung der vorgeschlagenen Lösungen zum Retentionsraum entschieden ab, denn nach derzeitigem Stand entstehen für die Anwohner ausschließlich erhebliche Nachteile an Lebensqualität und Schäden an Hab und Gut. Seitdem die Grundwasserproblematik durch die Deichrückverlegung bekannt geworden ist, sind in bestimmten Bereichen von Lülsdorf Häuser nicht mehr oder nur erheblich unter Wert zu verkaufen. Ähnlich problematisch dürfte es im Bereich des Neubaugebiets Steinstraße sein, wo sich viele junge Familien ein neues Heim errichtet haben. Werden die Banken die Hypotheken kündigen, weil der Wert der Häuser gesunken ist? Für einen zusätzlichen "Schutz" der seit Jahrhunderten im Überflutungsraum liegenden Kölner Altstadt in Höhe von fragwürdigen 6 Millimetern Hochwasserwelle sollten weder 29 Mio DM ausgegeben noch die unschuldige Bevölkerung im Langeler Bogen im Grundwasser ersäuft werden. Der Hauptausschuß des Rates der Stadt Niederkassel hat einstimmig beschlossen, daß durch das Retentionsbecken keine zusätzliche Grundwasserbelastung in Lülsdorf/Ranzel entstehen darf. Die KBW hofft, daß sich die Ratsmitglieder der Stadt Köln diesem Beschluß anschließen werden. |
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| Dokument: http://kbw.olufs.com/hochwasser1.shtml | Letzte Änderung: 18.05.2006 |