KBW - Konzertierte Buergerbewegung Luelsdorf-Ranzel-Langel

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21. November 1998

Großer Erfolg für KBW


 

Sie haben der Presse entnommen, daß die Stadtverwaltung Niederkassel ohne Vorankündigung und Absprache dem Rat einen Vertragsentwurf zur Beschlußfassung vorlegte. Es sollte eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Köln und Niederkassel zum Bau und Errichtung des Retentionsraums im Langeler Bogen abgeschlossen werden. Der Vertragsentwurf beinhaltete nach Ansicht der KBW ausschließlich Nachteile für die Bevölkerung in Lülsdorf/Ranzel.

Während die für die Kölner Seite erforderlichen Vertragsteile eindeutig bestimmenden Charakter hatten (z.B."Der Retentionsraum wird bei 10,64 m KP geflutet") sind die für die Lüsldorf-Ranzeler Bevölkerung wichtigen Vertragsteile nur als Absichtserklärung enthalten (z.B. "Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß es zu keiner höheren Grundwasserbelastung .... kommt als im Fall des Rheinhochwassers des Jahres 1995").

Die KBW erreichte eine Verschiebung des Ratsbeschlusses, damit die Parteien Gelegenheit hatten, die Betroffenen zu hören.

Nach hitziger Debatte in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am 17.11.1998 konnte gegen den Willen der Verwaltung durchgesetzt werden, daß die Vertragspassage zur Vermeidung der Grundwasserbelastung an den früheren Ratsbeschluß ("Kein Wasser in Lülsdorfs Kellern") entweder angepaßt wird oder zumindest durch Beschluß festgehalten wird, daß der unverbindlich klingende Vertragspunkt von Niederkassel eindeutig ausgelegt wird.

Die Stadtverwaltung teilt der KBW am 19.11.1998 mit, daß die strittige Vertragspassage nun geändert wurde in: "Danach darf es zu keiner höheren Grundwasser-belastung der Anrainer des Retentionsraums kommen, als im Falle des Rheinhochwassers des Jahres 1995, für das der Pegelstand 10,69m KP zugrundegelegt wird."

Warum nicht gleich so?

 

Die KBW bleibt auch weiter am Ball.


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