WALTER ESSER
Bürgermeister
Stadt Niederkassel
Rathaus
KBW Konzertierte
Bürgerbewegung
Herrn Josef Schaap
Bachstr. 72
53859 Niederkassel
Verbesserter Hochwasserschutz (Retentionsraum Langeler Bogen)
Sehr geehrter Herr Schaap,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 26. Juni 2001.
Zunächst bestätige ich außerdem Ihre Einschätzung:
"Für politische Entscheidungen ist der
Politiker - also Sie - verantwortlich, nicht der Planersteller oder die beauftragten
Gut-
achter."
Die politische Entscheidung lautet: Die Stadtteile Lülsdorf und Ranzel
müssen vor dem 200-
jährigen Hochwasser geschützt werden. Der Schutz der Kölner Altstadt
und des Stadtteils
Zündorf spielt daher eine wichtige, aber für Niederkassel nachrangige
Rolle.
Die daraus zu ziehenden Folgerungen bedingen allerdings technische Realisierungsmöglich-
keiten.
Hier sind die Fachleute gefragt, zu denen Sie sich offenbar auch zählen.
Die Frage "Was soll die Flutung des Beckens noch bewirken" ist schon oft und
klar in Ihrem
Beisein definiert worden: Es geht darum, einem zu erwartenden Hochwasser kurz
über der
Grenze 10,70 in Kölner Pegel die Spitze zu nehmen, um die genannten Kölner
Stadtteile vor
dem Hochwasser zu schützen.
Die "guten Gründe" bestehen - wie Sie ebenfalls wissen und daher eigentlich
nicht nachzu-
fragen brauchten - darin, dass die Überlaufhöhe bei 10,64 Kölner
Pegel gewählt wurde, um
einen Effekt für den o. a. Hochwasserschutz zu erreichen.
Bauausschuss und Rat haben in ihren Sitzungen am 26.07.2001 einstimmig beschlossen,
grundsätzlich denRetentionsraum freiwillig auszubauen
Sie haben ebenfalls die Verwaltung beauftragt, folgende Punkte zu klären:
1. Kann
statt des geplanten Retentionsraumes eine Variante gewählt werden, die
den Ab-
bruch des bestehenden Deichs zum Inhalt hat und zugleich eine Erhöhung
und Rückverleg-
ung eines neuen Deiches um ca. 80 m - 100 m?
2. Sollte diese Variante nicht zum Tragen kommen: Ist eine Erhöhung der
Scharte von 10,64
in Kölner Pegel auf 10,69 m Kölner Pegel
möglich?
Sowohl mit der Stadt Köln als auch mit der Bezirksregierung wurden diese
Fragen am
12.07.2001 erörtert.
Das Ergebnis können Sie dem beigefügten Vermerk entnehmen.
Aus dem Inhalt des Vermerks ergibt sich, dass der Grundsatzbeschluss der F R
E 1 W I L-
L I G K E 1 T Grundlage des fortzuführenden Planfeststellungsverfahrens
ist.
Das von Ihnen angesprochene dritte Gutachten bezüglich der Grundwasserspiegellagen
liegt
den beratenden Ingenieuren zur Zeit vor. Nach Auskunft der Bezirksregierung
kommt es zu
günstigeren Ergebnissen als die beiden vorhergehenden Gutachten.
Einzelheiten bezüglich der von Ihnen geforderten "neuen Erkenntnisse" liegen
der Verwal-
tung noch nicht vor. Das Gutachten über die Gefährdungsabschätzung
für die Trinkwassergewinnung (Degussa
Deponie) liegt der Verwaltung ebenfalls noch nicht vor, soll jedoch nach Aussage
der Be-
zirksregierung keine Gefährdung prognostizieren, da die Deponie "ausgelaugt"
sei.
Der Hinweis auf die Signalwirkung für die Oberlieger ist grundsätzlich
richtig, aber nicht in
der von Ihnen beschriebenen Form der Ausschließlichkeit ("rein politisch
notwendig").
Die Signalwirkung ist natürlich a u c h gewollt und psychologischer Natur.
Politisch gilt nach wie vor: Lülsdorf und Ranzel müssen vor dem 200-jährigen
Hochwasser
geschützt werden.
Bei einem Hochwasserereignis, das den jetzigen Deich übersteigt oder zu
einem Dammbruch
führt, gilt die Devise,
dass Grundwasser im Keller immer noch besser ist als Rheinwasser im Wohnzimmer.
Ich mache Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie den fettgedruckten
Teil des Satzes
nicht öffentlich ohne den Vorsatz verwenden können, da das Satzfragment
für sich genommen
zu Fehlinterpretationen führen könnte. Ich unterstelle Ihnen zwar
nicht, dass Sie bewusst mit
Zitaten in der beschriebenen Weise umgehen, möchte jedoch rein vorsorglich
eine Missinte-
rpretation vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Water Esser