Bezirksregierung Köln AZ 54.1.16.2-Schi

Köln, den 21.08,2001

Bekanntmachung


Planfeststellung gern. §§ 31, 32 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Rhein auf dem Gebiet der Stadt Köln und der Stadt Niederkassel hier: Retentionsraum Köln-Porz-Langel/Niederkassel (PFA 12)

Die gegen den ausgelegten Plan für das o.a. Bauvorhaben erhobenen fristgerechten Einwendungen sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen werden in einer Verhandlung

am 24.09.2001, um 9.30 Uhr,

im Kopernikusgymnasium, Aula Nord,

Kopernikusstraße, 53859 Niederkassel-Lüfsdorf


erörtert. Sollte der Erörterungstermin an diesem Tage nicht beendet werden, wird er am 25.09.2001 und ggf. am 26.09.2001, am selben Ort und zur gleichen Zeit fortgesetzt.


Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt.


Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.


Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.


Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder 'durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.


Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.


Im Auftrag gez Schiffer